Der Datenschutzbeauftragte – Lästige Pflicht oder Wettbewerbs- vorteil?
Die Frage stellt sich für Unternehmen in der EU eigentlich nicht mehr, denn die EU-Richtline ist seit 2004 Gesetz!
Die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten gilt sowohl für Stellen der öffentlichen Verwaltung als auch für privatwirtschaftliche Unternehmungen.
Datenschutzbeauftragte müssen bestellt werden, wenn:
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mehr als neun Arbeitnehmer mit der automatisierten
oder
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mindestens zwanzig Mitarbeiter mit der nicht automatisierten Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder die Verarbeitung der Vorabkontrolle unterliegt.
Wer nichts tut, haftet! - Wer das Falsche tut, auch!
IT-On.NET berät Geschäftsleitung und Führungskräfte bei
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der Erstellung von betriebsinternen Richtlinien
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und Betriebsanweisungen für die Nutzung von Internet und E-Mail.
Wir stellen Ihnen auf Wunsch und nach Wahl einen externen Datenschutzbeauftragten oder IT-Sicherheitsbeauftragten zur Verfügung. Inhalt unseres Datenschutzkonzeptes ist auch die Schulung und das Training Ihrer Mitarbeiter zum Thema IT-Sicherheit.
So schaffen wir Ihrem Unternehmen Wettbewerbsvorteile durch:
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informierte und geschulte Mitarbeiter
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Erhöhung der Produktivität
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Vertrauensvorsprung bei allen Partnern
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Basel 2-Pluspunkte
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erhöhte Sicherheit – Gefahr erkannt...
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Kopf frei für das Wesentliche: Ihr Unternehmen!